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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOKAN AIR GMBH


Bitte beachten Sie im Falle einer ausschließlichen Beförderung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese in ihrer Gesamtheit verbindlich an. 

1. Buchung

Die Buchung kann über Internet, Telefon (Hotline +49 (0)  911 2377 00 777), ein Reisebüro oder an den von  DOKAN AIR GMBH beauftragten Ticketverkaufs-Schaltern erfolgen.

Der Fluggast hat bei der Buchung eine Kontaktadresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse anzugeben, über die er auch nach der Buchung bis zur vollständigen Durchführung der gebuchten Flugbeförderung für erforderliche Mitteilungen erreichbar ist (u.a. nach Art. 11 Abs. 3 VO 2111/05 (EG) und Art. 5 I c VO 261/2004 (EG).

Spätester Buchungszeitpunkt bei noch verfügbarer Kapazität ist 2 Stunden vor Abflugtermin. Danach ist eine Buchung nur noch direkt am Flughafen-Schalter möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Plätze verfügbar sind.

Der gebuchte Flug gilt nur für die bei Buchung genannten Fluggäste und ist, sofern in diesen Bestimmungen nicht anders vereinbart, nicht übertragbar.

Beim Buchungsvorgang ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass o.ä.) übereinstimmende Vor- und Nachname des Fluggastes / der Fluggäste anzugeben.

Kostenfreie Namensänderungen sind nur bei nachgewiesenen standesamtlichen Änderungen zwischen Buchung und Abflug möglich; im Übrigen gelten die unter Ziffer 6. genannten Umbuchungsmodalitäten.

2. Reisedokumente

2.1 Persönliche Buchung

Der Fluggast erhält bei Buchung das Flugticket. Dieses Flugticket hat er beim Einchecken mit seinem gültigen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass Visum etc. sowie ggfs. erforderlichen Gesundheitsunterlagen (ärztliche Atteste, Impfbescheinigungen u.ä.) vorzulegen im Folgenden "Reiseunterlagen").

2.2 Online- / Telefonische Buchung

Der Fluggast erhält bei Online- / Telefonischer Buchung eine Buchungsbestätigung per Email zugesandt. Dokan Air GmbH wird dem Passagier innerhalb der nächsten 48h die Reisedokumente per Nachnahme zusenden. Diese hat der Passagier beim Einchecken mit seinem gültigen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass Visum etc. sowie ggfs. erforderlichen Gesundheitsunterlagen (ärztliche Atteste, Impfbescheinigungen u.ä.) vorlegen muss (im Folgenden "Reiseunterlagen").

2.3 Visa, Einreisebestimmungen, Passgültigkeit

Jeder Fluggast ist verpflichtet sich selbst um die Einreisebestimmungen und die Gültigkeit des Passes zu erkundigen.

Sollte dennoch ein Fluggast aus diesen Gründen bei der Passkontrolle verspätet oder nicht durchkommen, so ist die DOKAN AIR GMBH berechtigt:

  1. den gesamten Flugpreis inklusive der Zugtickets für Hin- und Rückflug zu berechnen.
  2. Aufwendungen, die anfallen, wenn das eingecheckte Gepäck zurückgeholt werden muss und die daraus resultierende Abflugverspätung, mit einem Stundensatz von 3000,- € dem Passagier in Rechnung zu stellen.

3. Preise / Preisanpassungsvorbehalt

Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Diese gelten nur für die Beförderung vom gebuchten Abflugs- zum Bestimmungsort für den in der Buchungsbestätigung genannten Fluggast und die genannten Flugzeiten. Die Zahlung ist bei Buchung fällig.

In einigen Ländern können ggf. Steuern und sonstige Abgaben durch Behörden oder Flughafenunternehmen direkt vom Fluggast verlangt werden. Diese sind deshalb nicht im Flugpreis enthalten und sind vom Fluggast zusätzlich zu zahlen.

DOKAN AIR GMBH behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht von DOKAN AIR GMBH vorhersehbar oder vermeidbar waren.

Die Erhöhung ist dann zulässig, wenn passagierbezogene Flughafen- oder sonstige Gebühren, Zuschläge und/oder Entgelte neu eingeführt werden oder sich nachträglich um mindestens 10 % erhöhen und dies dem Fluggast unverzüglich, und spätestens am 21. Tag vor dem Flugreisetermin mitgeteilt wird. Die passagierbezogene Erhöhung wird unmittelbar pro Fluggast umgewälzt.

Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtflugpreises ist der Fluggast berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Fluggast hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von DOKAN AIR GMBH über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.

4. Zahlung

Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von DOKAN AIR GMBH akzeptierte EC-Karte, über ein Lastschriftverfahren oder in bar. Das Lastschriftverfahren setzt die Benennung eines deutschen Bankkontos voraus, ferner müssen zwischen Buchung und Abflugtermin mindestens 7 Arbeitstage liegen.

Bei Übersendung der Reisedokumente erfolgt die Zahlung per Nachnahme.

Eine Anzahlung ist  möglich und muss zwischen DOKAN AIR GMBH und dem Fluggast im einzelnen Fall vereinbart werden.

Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist DOKAN AIR GMBH berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur Geltendmachung des Verzugsschadens in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen, die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Zu fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Zahlung zählt auch der Fall, dass ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus der Buchung entstandenen Forderung verweigert.

Im Falle der Rückbelastung (d.h. wenn der von DOKAN AIR GMBH bei dem von dem Kunden angegebenen Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder ins sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungs-/Schadenspauschale in Höhe von EUR 35,00 pro Buchung an DOKAN AIR GMBH zu entrichten.

In allen vorgenannten Fällen bleibt dem Fluggast das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass DOKAN AIR GMBH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Keine Sitzplatzreservierung

Eine Sitzplatzreservierung bei Buchung kann nicht vorgenommen werden. Die Fluggäste haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Es gelten die beim Check-in zugewiesenen Sitzplätze.

6. Umbuchung

Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Fluggastes der Flugtermin in der gültigen Flugplanperiode oder ein (oder mehrere) Fluggäste vor den einzelnen Abflügen geändert werden, ohne dass sich die Gesamtanzahl der Fluggäste ändert.
Eine Umbuchung kann nur innerhalb von max. 6 Monaten ab ursprünglicher Buchung vorgenommen werden. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von 2 Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich.
Bei Umbuchungen (= anderer Fluggast oder anderer Flugtermin) ist jeweils der Differenzbetrag zum aktuellen, ggf. höheren Tarif zu zahlen; eine Umbuchung in niedriger tarifierte Abflüge ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Zusätzlich ist eine Bearbeitungebühr in Höhe von EUR 25,00 pro Passagier und Strecke zu entrichten.

Es wird dem Flugast dringend angeraten  zur Vermeidung von Missverständnissen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktritt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Dokan Air GmbH.

7. Stornierung / Nichtantritt des Fluges

Die Stornierung eines gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Leistung (z.B. Tierbeförderung, Sonderreservierung) muss DOKAN AIR GMBH schriftlich per Brief, per Fax +49 (0) 911 965 332 11 oder per Email an info@dokan-air.com unter Angabe der Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Dokan Air GmbH. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Wird ein gebuchter Flug entweder storniert oder nicht angetreten (sei es wegen Nichterscheinens des Fluggastes oder wegen Vorlage nicht vollständiger Reiseunterlagen bei Abfertigung o.ä.) bleibt der Fluggast zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, es sei denn, der zum Nichtantritt oder zur Stornierung führende Umstand ist von DOKAN AIR GMBH zu vertreten. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Passagierbezogene Entgeltanteile (wie pro Passagier berechnete Gebühren oder Entgelte) sind abzuziehen, für die Erstattung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Fluggast bleibt es unbenommen, in den oben genannten Fällen nachzuweisen, dass DOKAN AIR GMBH durch den Nichtantritt des Fluges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Im Falle von Stornierung / Nichtantritt des Fluges gelten folgende Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

bei Flugreisen
bis 15. Tag vor Reisebeginn: € 50,-
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: € 100,-
ab 7. Tag vor Reisebeginn: 100% des jeweiligen Reisepreises
bei Nichterscheinen: 100% des jeweiligen Reisepreises
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

8. Änderungen / Flugzeitänderungen

Bevor DOKAN AIR GMBH den Buchungswunsch des Kunden entgegennimmt, wird er über die planmäßigen Abflugszeiten informiert, so wie diese zu diesem Zeitpunkt gelten.

Es ist möglich, dass nach Buchung Flugzeitenänderungen eintreten. Wenn möglich, wird DOKAN AIR GMBH den Fluggast über die Änderung informieren. Bei Vornahme einer nennenswerten Änderung, die für den Fluggast nicht annehmbar ist und wenn keine Umbuchung auf einen annehmbaren Flug möglich ist, hat der Fluggast das Recht auf Erstattung des Flugpreises. Sonstige Rechte des Fluggastes bleiben unberührt. Dem Fluggast wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden jeweils vor Hin- und Rückflug über das Service Center unter Tel: +49 (0)911 240 63 09 bestätigen zu lassen.

9. Haftung

Die Haftung bei der vorliegenden Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterliegt den Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 09.10.1997 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung („VO (EG) 2027/97“), des Übereinkommens vom 28.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“), bzw. des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 12.10.1929 in der Fassung des Haager Protokolls vom 28.09.1955, je nachdem, ob es sich um eine nationale oder internationale Beförderung im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens handelt.

Die Haftung von DOKAN AIR GMBH übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist DOKAN AIR GMBH nur für Schäden (sowohl direkte als auch mittelbare oder Folgeschäden) haftbar, wenn sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt.

Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung. Dies gilt entsprechend, wenn der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommt.

Für Irrtümer oder Auslassungen in Flugplänen oder anderen Veröffentlichungen von Verkehrszeiten sowie für Auskünfte von Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten von DOKAN AIR GMBH im Hinblick auf Daten, Abflug- und Ankunftszeiten oder die Flugdurchführung haftet DOKAN AIR GMBH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ausschluss und Beschränkungen der Haftung der DOKAN AIR GMBH gelten sinngemäß auch zugunsten seiner Agenten, Bediensteten, Vertretern sowie jeder Person, deren Fluggerät von der DOKAN AIR GMBH benutzt wird, einschließlich deren Agenten, Bediensteten und Vertreter. Der Gesamtbetrag, der etwa von DOKAN AIR GMBH und den genannten Personen als Schadensersatz zu leisten ist, darf die für DOKAN AIR GMBH geltenden Haftungshöchstgrenzen  nicht überschreiten.

Jeglicher Haftungsausschluss nach diesen Bestimmungen gilt auch für Fluggäste, die kostenlos oder mit einem Sondertarif fliegen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.

10. Datenschutz und Datensicherheit

DOKAN AIR GMBH ist im Rahmen der Vertragsdurchführung nach  Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Diese Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird DOKAN AIR GMBH ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag von DOKAN AIR GMBH bereitstellen, zu übermitteln. DOKAN AIR GMBH ist ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.

11. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Es gelten ergänzend, als Bestandteil dieser AGB, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der befördernden Fluggesellschaft (Link).

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Beförderungsvertrag und diese AGB unterliegen deutschem Recht. Im kaufmännischen Verkehr ist der Gerichtsstand Nürnberg. Im Übrigen richtet sich der Gerichtstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.